Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Wir möchten, dass Sie sich wohl fühlen

 

 

Fa. Thomas Eder

Sanitäre- und Heizungsinstallationen UG (haftungsbeschränkt)

Wallensteinstr. 6

82538 Geretsried

 

 

 Tel.: 08171/90170

 Fax: 08171/340711

 Mobil : 0170/5414410

 


 

 E-Mail:

Info@ederthomas.de

 






 

 

 

 

 

 

 

 

I.

Allgemeines

1.

Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) über-

nommenen Aufträge sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen,

Teil B (VOB/B), sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie

werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart

und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.

2.

Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und

Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich

von uns bestätigt werden.

3.

Angebote sind für den Auftragnehmer nur 24 Werktage verbindlich.

II.

Angebots- und Entwurfsunterlagen

1.

Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kosten-

voranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische

Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere

Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht

werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns

zurückzugeben.

2.

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu

beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem

Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

III.

Preise

1.

Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes

und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme.

2.

Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der

Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers

maßgebend.

3.

Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftrag-

nehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen

Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.

4.

Im übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise

sind, nur für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluss

gebunden.

5

.

Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten

aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so

ist er

berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene

Kosten nach 2. zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 4 bleibt hiervon

unberührt.

6.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durch-

führung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des

Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.

7.

Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen.

Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter

erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den

Effektivlohn aufgeschlagen.

8.

Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der

Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

IV.

Zahlung

1.

Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen,

Teil B (VOB/B).

2.

Die Zahlungen sind zu leisten bar, ohne Abzug, frei Zahlstelle des

Auftragnehmers in deutscher Währung.

3.

Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.

4.

Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen;

die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des

Zahlungspflichtigen.

5.

Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände

bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage

stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden

sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer

von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der

Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und

die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach

Vertragspreisen abzurechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der

Auftragnehmer befugt, nach Mahnung und Bestimmung einer Nachfrist von

mindestens 2 Wochen Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen

Diskontsatz zu verlangen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sanitär - Heizung - Klima

V. Lieferzeit und Montage

1.

Sind Ausführfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich

nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforde-

rung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die

gem. II., Ziff. 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter

Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte

Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

2.

Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus

Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und schafft er nicht un-

verzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei

Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gem. § 6 Nr. 6 VOB Teil B

verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertrags-

erfüllung setzen und erklären, dass er den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf

der Frist kündigen werde. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftrag-

nehmer neben seinem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch der

Mehrwertaufwendungen zu, die er für das erfolglose Angebot sowie für

die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen

musste.

3.

Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Bau-

stoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden

Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung

zu stellen. Leitungen und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des

Auftraggebers über.

VI.

Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an

den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag

vor. Soweit die Liefergegenstände wesentlich Bestandteile des Grundstückes

geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der

vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegen-

stände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut

werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen

zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte

des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Die De-

montage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden

Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so über-

trägt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entste-

hen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand

auf den Auftragnehmer.

VII. Abnahme

Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich ausschließlich nach

§ 12 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).

VIII. Haftung

1.

Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen richtet sich ausschließlich

nach § 13 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).

2.

Ansprüche des Auftraggebers aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner

Erfüllungsgehilfen beschränkt.

3.

Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser,

Luft, etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet der

Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, in der

Auftragserteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen.

4.

Werden auf Verlangen des Auftraggebers bereits installierte wasserführende

Anlagen vorzeitig in Betrieb genommen, hat der Auftraggeber bei Gefahr

von Frosteinbrüchen entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Gegebenenfalls hat er den Auftragnehmer zu beauftragen, die Anlage gegen

Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu entleeren. Für Schäden an

der vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in

fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen durch den Auftrag-

geber haben, haftet der Auftragnehmer nicht.

IX. Gefahrenübergang

Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, vom

Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so

hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten

Arbeiten. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die

Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage

aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und

wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich

in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

X. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlas

-

sung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes

vorgeschrieben ist.

Wir weisen Sie nach § 13 DSGVO darauf hin,  dass wir Ihre, uns bekannten Daten (Name, dienstliche email Adresse und Telefonnummer), für die Dauer der Geschäftsbeziehung, in einer Datenbank gespeichert werden.

Nach § 17 DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung der Daten.

 

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.